Viertes "Vergaberecht Frühstück" bei SammlerUsinger gut besucht

 

In unserem voll besetzten Vergaberecht Frühstück am 01.10.2019 wurde nach der Begrüßung durch Sabine Usinger von Monika Prell der aktuelle Umgang in Vergabeverfahren mit Planungsleistungen nach der Entscheidung des EuGH zu den  rechtswidrigen Höchst- und Mindestsätzen der HOAI erörtert. Zentraler Diskussionspunkt war natürlich die neue spannende Entscheidung des BGH vom 18.06.2019 zum Schadenersatz eines Bieters wegen Ausschluss bei formalen Mängeln wie auch der zukünftige Umgang mit der Information nach § 134 GWB nach der Entscheidung der VK Südbayern Ende März 2019.

 

Die Präsentation von der Veranstaltung mit allen Entscheidungen finden Sie untenstehend.

  

Das nächste Frühstück ist für Frühjahr 2020 geplant, bei Interesse nehmen wir Sie gerne in unsere Einladungsliste auf (bitte E-Mail an Manja.Schuknecht@sammlerusinger.com).

 

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