Rundschreiben zur Vorgabe eines erhöhten Vergabemindestentgelts vor Inkrafttreten des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG)

 

Monika Prell, Dr. Jana Dahlendorf

 

Die Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten. Der derzeitige Entwurf sieht u.a. eine Anhebung des Vergabemindestentgelts auf einen Bruttostundenlohn von 12,50 EUR vor.

 

Da die Regelungen erst für Vergabeverfahren gelten, die nach Inkrafttreten des BerlAVG begonnen werden, gilt somit bei aktuellen Ausschreibungen noch der Mindestlohn von 9,00 EUR brutto.

 

Da dies insbesondere im Rahmen der aktuellen Ausschreibungen für Schulessen zu Kritik geführt hat, hat der Senat mit Rundschreiben vom 25.03.2020 beschlossen, dass das erhöhte Vergabemindestentgelt für neue Ausschreibungen bereits vor Inkrafttreten des BerlAVG gelten soll und die entsprechenden Voraussetzungen erläutert.

 

Zurück