Preisanpassung bei Liefer- und Dienstleistungen

 

Nach dem Erlass des Bauministeriums zu Preissteigerungen wichtiger Baumaterialen als Folge des russischen Angriffskriegs (der nun bis 31.12.2022 gilt), hat auch das Wirtschaftsministerium (BMWK) Hinweise zum Umgang mit Preissteigerungen bei Liefer- und Dienstleistungen in der öffentlichen Auftragsvergabe am 24.06.2022 veröffentlicht. Auch wenn die Aussagen eher allgemein gehalten sind, wird zumindest nun auch für Liefer- und Dienstleistungen festgestellt, dass die Auswirkung der Ukrainekrise ein außergewöhnliches Ereignis sein kann, das den Risikobereich beider Vertragsparteien überschreitet und – unter dem Vorbehalt der Prüfung des Einzelfalls – eine Vertragsanpassung bzw. die Aufnahme von Preisgleitklauseln rechtfertigen kann.

 

Sie finden alle weiteren Ausführungen in dem anliegenden PDF.

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