Erlass des Bundes zu Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialen als Folge des Ukraine-Kriegs

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben am 25.03.2022 Sonderregelungen für Stoffpreisgleitklauseln bei neuen und laufenden Vergabeverfahren erlassen. Zugleich wird auf die Möglichkeiten der Anpassungen in bestehenden Verträgen verwiesen. Beide Erlasse gelten ab sofort und sind bis zum 30. Juni 2022 befristet. Sie finden alle Einzelheiten in dem anliegenden PDF.

 

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