Entwurf für ein Venture Capital-Gesetz - Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) legt Diskussionsentwurf vor

 

Dr. Christian Rehm

  

Seite langem steht die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland auch auf der politischen Agenda der Regierungsparteien. Ziel ist es, Deutschland als Standort für Venture Capital-Investoren und junge Unternehmen attraktiver zu machen. Konkrete Maßnahmen gab es bislang jedoch nur wenige. Um diesem Vorhaben weiteren Schwung zu verleihen, hat der BVK am 28. Januar 2015 einen Diskussionsentwurf für ein Venture Capital-Gesetz veröffentlicht. Dessen Regelungen zielen – wie der BVK erklärt – auf die gesamte Wertschöpfungskette von Start-ups, Venture Capital-Fonds und Investoren (Business Angels). Sie sollen innovative Rahmenbedingungen schaffen und zu einem Grundstein für unternehmerischen Fortschritt werden. Hierzu sind gesetzliche Änderungen im Aufsichts- und Steuerrecht sowie die Einführung von neuen Fördermaßnahmen geplant.
  
Der Diskussionsentwurf enthält folgende Kernpunkte: 
 

  • Zugunsten junger innovativer Unternehmen wird eine steuerliche Forschungsprämie, eine steuerliche Besserstellung von Einnahmen aus der Verwertung von Innovation (IP) sowie die Beseitigung wettbewerbsverzerrender Benachteiligungen bei der Nutzung von Verlustvorträgen vorgeschlagen.

 

  • Zur Verbesserung der Standortbedingungen für Venture Capital-Fonds wird die rechtliche Kodifizierung der steuerlichen Transparenz von Fonds sowie die Umsatzsteuerbefreiung von Verwaltungsmaßnahmen für diese Fonds vorgeschlagen. Zudem soll die Venture Capital-Branche von einem neuen, praxistauglichen Aufsichtsrecht profitieren.

 

  • Ein steuerneutaler „Roll-over“ soll Investoren motivieren, ihre Veräußerungsgewinne in junge Unternehmen zu reinvestieren. Investitionen in junge Unternehmen sollen zudem durch Sonderabschreibungen attraktiver gemacht werden.

  

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Den Entwurf des BVK finden Sie hier

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