Einführung der UVgO in Berlin


Mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14.02.2020 wurde das Inkrafttreten der Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung verkündet. Damit wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anstelle der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Abschnitt 1 als maßgebliche Verfahrensordnung für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schellenwerte eingeführt. Für die verbindliche Anwendung der UVgO gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2020, sodass die UVgO in Berlin ab dem 01.04.2020 verpflichtend anzuwenden ist.

Zurück