Auswirkungen der Corona-Virus-Krise: Überblick über die Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung

 

Die nachfolgende Übersicht (Stand: 18.02.2022) soll einen Überblick über die Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung aufgrund der Corona-Pandemie geben, ohne dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

 

Europäische Kommission

  • Mitteilung vom 01.04.2020: Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

 

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

 

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

  • Erlass vom 23.04.2020: Hinweise zum vertraglichen und vergaberechtlichen Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie

 

Baden-Württemberg

 

Bayern

 

Berlin

 

Bremen

 

Hamburg

  • Rundschreiben vom 20.03.2020: Änderungen des Hamburgischen Vergaberechts, insbesondere:
    • Anhebung der Wertgrenzen der UVgO/Pflicht zur E-Vergabe bis zum EU-Schwellenwert für Verhandlungsvergaben im Bereich Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Beschaffungen zur Sicherstellung der Versorgung und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus stehen (Gültigkeit 20.03.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 06.2022

 

Hessen

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

Niedersachsen

 

Nordrhein-Westfalen

 

Rheinland-Pfalz

 

Saarland

 

Sachsen

 

Sachsen-Anhalt

 

Thüringen

 

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