Auswirkungen der Corona-Virus-Krise: Überblick über die Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung
Die nachfolgende Übersicht (Stand: 18.02.2022) soll einen Überblick über die Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung aufgrund der Corona-Pandemie geben, ohne dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Europäische Kommission
- Mitteilung vom 01.04.2020: Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Rundschreiben vom 19.03.2020: Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
- Anlage: Mitteilung der Europäischen Kommission von 09.09.2015 (damals zum Thema Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen)
- Ergänzung des Rundschreibens vom 19.03.2020/Anschreiben zur Mitteilung der EU-Kommission vom 01.04.2020
- Rundschreiben vom 04.11.2020 mit erläuternden Hinweisen zum Umgang mit Mehrkosten bei Reinigungsdienstleistungen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
- Erlass vom 23.03.2020: Zum Umgang mit bauvertraglichen Fragestellungen
- Hinweis vom 27.03.2020: Zum Umgang mit vergaberechtlichen Fragestellungen
- Rundschreiben vom 20.04.2020: Zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
- Erlass vom 17.06.2020: Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes (Gültigkeit: 01.07.2020 bis auf Weiteres)
- Erlass vom 22.06.2020: Erstattung von COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten im Bundesfernstraßenbau
- Erlass vom 23.06.2020: Umgang mit Mehrkosten im Bundeswasserstraßenbau
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
- Erlass vom 23.04.2020: Hinweise zum vertraglichen und vergaberechtlichen Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie
Baden-Württemberg
- Rundschreiben vom 20.03.2020: Dringlichkeitsvergaben bei Lieferungen und Dienstleistungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Bayern
- Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24.03.2020 durch Bekanntmachung vom 23.06.2020 (BayMBl. Nr. 350) (Gültigkeit: 30.06.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 31.03.2022 – konsolidierte Fassung der VVöA
- Direktauftrag bis 25.000 Euro für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte ohne weitere Begründung zulässig
- Einführung dauerhafter neuer Wertgrenzen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen
- Direktauftrag bis 10.000 Euro
- Vereinfachte Vergabe bis 50.000 Euro; bis zu dieser Wertgrenze können freiberufliche Leistungen mit grundsätzlich nur einem Angebot eines geeigneten Bewerbers vergeben werden.
- Übersicht über die Wertgrenzen nach der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, Stand 01.01.2022
Berlin
- Rundschreiben 02/2020 vom 26.03.2020: Corona-Pandemie – Bauvertragliche Fragen
- Rundschreiben vom 01.04.2020: Änderung zur E-Vergabe bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte (Gültigkeit: für alle bis zum 30.06.2020 begonnenen Vergabeverfahren)
- Rundschreiben 03/2020 vom 03.04.2020: Corona-Pandemie – Vergaberechtliche Fragen mit Anlage: Hinweisblatt für den Umgang mit Bauablaufstörungen (Gültigkeit: bis auf Weiteres)
- Rundschreiben 04/2020 vom 15.04.2020: Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der öffentlichen Verwaltung
Bremen
- Rundschreiben 06/2020 vom 16.09.2020: Meldung an die Vergabestatistik & Umgang mit coronabedingten Mehrkosten
- Rundschreiben 04/2020 vom 16.11.2020: Umgang mit Corona-Pandemie
Hamburg
- Rundschreiben vom 20.03.2020: Änderungen des Hamburgischen Vergaberechts, insbesondere:
- Anhebung der Wertgrenzen der UVgO/Pflicht zur E-Vergabe bis zum EU-Schwellenwert für Verhandlungsvergaben im Bereich Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Beschaffungen zur Sicherstellung der Versorgung und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus stehen (Gültigkeit 20.03.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 06.2022
Hessen
- Rundschreiben vom 30.03.2020: Umgang mit Vergabeverfahren und Bauausführung im Rahmen der Corona-Pandemie
- Vergabeerlasses vom 12.11.2020: Konsolidierte Fassung
Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass vom 14.04.2020: Über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Gültigkeit 14.04.2020-30.06.2020)
- Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Corona-Vergabeerlasses vom 15.06.2020 (Gültigkeit 30.06.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 30.06.2022
Niedersachsen
- Neufassung der Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz vom 03.04.2020 (Gültigkeit: Vergabeverfahren, die vor dem 30.11.2020 begonnen haben bis zum 30.09.2020) mit Begründung , verlängert bis zum 31.03.2021; insbesondere:
- Bauleistungen bis 3 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Freihändige Vergabe
- Dienst- und Lieferleistungen unter EU-Schwellenwerten: Freie Verfahrenswahl
- Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis 215 000 Euro: Direktauftrag
Nordrhein-Westfalen
- Runderlass vom 27.04.2020: Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhungvergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen (Gültigkeit: 03.04.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 30.06.2022
Rheinland-Pfalz
- Rundschreiben vom 20.03.2020: Vergaberechtliche Erleichterung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 – Beschleunigung von Beschaffungen (Gültigkeit: 30.03.2020-30.06.2020), verlängert bis zum 31.12.2021
Saarland
- Bekanntgabe der Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände (Vergabeerlass 2020) vom 07.04.2020 (Gültigkeit: 07.04.2020-31.12.2020), zuletzt verlängert bis zum 30.06.2022
Sachsen
- Rundschreiben vom 19.03.2020: Zwingend notwendige Beschaffungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Bedrohung durch das Coronavirus
Sachsen-Anhalt
- Verordnung über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A - Ausgabe 2019 zur Ankurbelung der Wirtschaft wegen der SARS-CoV-2-Pandemie (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom 15. Dezember 2021 (Gültigkeit: 01.01.2022 - 01.01.2023)
Thüringen
- Erste Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 09.12.2021: Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe von Bauleistung und Liefer- sowie gewerblichen Dienstleistungen (Gültigkeit: 28.01.2020 - 30.06.2022)
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