Auswirkungen der Corona-Virus-Krise: Überblick über die Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung
Die nachfolgende Übersicht (Stand: 23.02.2021) soll einen Überblick über die Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung aufgrund der Corona-Pandemie geben, ohne dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Europäische Kommission
Mitteilung vom 01.04.2020: Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Rundschreiben vom 19.03.2020: Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
- Anlage: Mitteilung der Europäischen Kommission von 09.09.2015 (damals zum Thema Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen)
- Ergänzung des Rundschreibens vom 19.03.2020/Anschreiben zur Mitteilung der EU-Kommission vom 01.04.2020
- Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vom 08.07.2020
- Rundschreiben vom 04.11.2020 mit erläuternden Hinweisen zum Umgang mit Mehrkosten bei Reinigungsdienstleistungen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
- Erlass vom 23.03.2020: Zum Umgang mit bauvertraglichen Fragestellungen
- Hinweis vom 27.03.2020: Zum Umgang mit vergaberechtlichen Fragestellungen
- Rundschreiben vom 20.04.2020: Zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
- Erlass vom 17.06.2020: Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes (Gültigkeit 01.07.2020 bis auf weiteres)
- Erlass vom 22.06.2020: Erstattung von COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten im Bundesfernstraßenbau
- Erlass vom 23.06.2020: Umgang mit Mehrkosten im Bundeswasserstraßenbau
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Erlass vom 23.04.2020: Hinweise zum vertraglichen und vergaberechtlichen Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie
Baden-Württemberg
- Rundschreiben vom 20.03.2020: Dringlichkeitsvergaben bei Lieferungen und Dienstleistungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
- Verwaltungsvorschrift vom 20.08.2020: Zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie
Bayern
- Rundschreiben zu kommunalen Auftragsvergaben vom 24.11.2020 (Gültigkeit: Bis 31.12.2021), insbesondere
- Verkürzung der Angebotsfristen
- Erleichterungen für das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
- Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24.03.2020 durch Bekanntmachung vom 23.06.2020 (BayMBl. Nr. 350) (Gültigkeit: 30.06.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 31.12.2021
- Vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen bis 31.12.2021 verlängert
- Direktauftrag bis 25.000 Euro für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte ohne weitere Begründung zulässig.
- Einführung dauerhafter neuer Wertgrenzen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen
- Direktauftrag bis 10.000 Euro
- Vereinfachte Vergabe bis 50.000 Euro; bis zu dieser Wertgrenze können freiberufliche Leistungen mit grundsätzlich nur einem Angebot eines geeigneten Bewerbers vergeben werden.
- Vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen bis 31.12.2021 verlängert
Berlin
- Rundschreiben vom 26.03.2020: Corona-Pandemie – Bauvertragliche Fragen
- Rundschreiben vom 01.04.2020: Änderung zur E-Vergabe bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte (Gültigkeit: für alle bis zum 30.06.2020 begonnenen Vergabeverfahren)
- Rundschreiben vom 15.04.2020: Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der öffentlichen Verwaltung
Bremen
- Gesetz zur Einführung vorübergehender vergaberechtlicher Erleichterungen vom 22.09.2020 (Gültigkeit: Bis 31.12.2021)
- Rundschreiben 04/2020 vom 16.11.2020: Umgang mit Corona-Pandemie
Hamburg
Rundschreiben vom 20.03.2020: Änderungen des Hamburgischen Vergaberechts, insbesondere:
- Anhebung der Wertgrenzen der UVgO/Pflicht zur E-Vergabe bis zum EU-Schwellenwert für Verhandlungsvergaben im Bereich Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Beschaffungen zur Sicherstellung der Versorgung und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus stehen (Gültigkeit 20.03.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 31.12.2021
Hessen
- Rundschreiben vom 30.03.2020: Umgang mit Vergabeverfahren und Bauausführung im Rahmen der Corona-Pandemie
- Vergabeerlasses vom 12.11.2020: Konsolidierte Fassung
Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass vom 14.04.2020: Über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Gültigkeit 14.04.2020-30.06.2020)
- Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Corona-Vergabeerlasses vom 15.06.2020 (Gültigkeit 30.06.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 31.12.2021
Niedersachsen
Neufassung der Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz vom 03.04.2020 (Gültigkeit Vergabeverfahren, die vor dem 30.11.2020 begonnen haben bis zum 30.09.2020), verlängert bis zum 31.03.2021, insbesondere:
- Bauleistungen bis 3 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Freihändige Vergabe
- Dienst- und Lieferleistungen unter EU-Schwellenwerten: Freie Verfahrenswahl
- Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis 214 000 Euro: Direktauftrag
Nordrhein-Westfalen
- Runderlass vom 27.03.2020: Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Gültigkeit: 03.04.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 31.12.2021
- Runderlass vom 27.04.2020: Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung
vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen (Gültigkeit: 03.04.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 31.12.2021
Rheinland-Pfalz
Rundschreiben vom 20.03.2020: Vergaberechtliche Erleichterung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 – Beschleunigung von Beschaffungen (Gültigkeit 30.03.2020-30.06.2020), verlängert bis zum 31.12.2021
Saarland
Bekanntgabe der Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände (Vergabeerlass 2020) vom 07.04.2020 (Gültigkeit: 07.04.2020-31.12.2020), verlängert bis zum 31.12.2021
Sachsen
Rundschreiben vom 19.03.2020: Zwingend notwendige Beschaffungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Bedrohung durch das Coronavirus
Sachsen-Anhalt
Auftragswerteverordnung (AwVO) vom 13.05.2020 (Gültigkeit vom 19.05.2020-01.01.2021), verlängert bis zum 31.12.2021
Thüringen
- Rundschreiben vom 19.03.2020: Durchführung öffentlicher Aufträge im Zuge der Corona-Krise
- Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 27.10.2020: Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe von Bauleistung und Liefer- sowie gewerblichen Dienstleistungen (Gültigkeit: 28.01.2020-31.12.2021)
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