Auswirkungen der Corona-Virus-Krise: Überblick über die Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung
Die nachfolgende Übersicht (Stand: 01.12.2020) soll einen Überblick über die Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung aufgrund der Corona-Pandemie geben, ohne dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Europäische Kommission
Mitteilung vom 01.04.2020: Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Rundschreiben vom 19.03.2020: Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
- Anlage: Mitteilung der Europäischen Kommission von 09.09.2015 (damals zum Thema Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen)
- Ergänzung des Rundschreibens vom 19.03.2020/Anschreiben zur Mitteilung der EU-Kommission vom 01.04.2020
- Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vom 08.07.2020
- Rundschreiben vom 04.11.2020 mit erläuternden Hinweisen zum Umgang mit Mehrkosten bei Reinigungsdienstleistungen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
- Erlass vom 23.03.2020: Zum Umgang mit bauvertraglichen Fragestellungen
- Hinweis vom 27.03.2020: Zum Umgang mit vergaberechtlichen Fragestellungen
- Rundschreiben vom 20.04.2020: Zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
- Anlage: Erlass vom 20.04.2020 zur befristeten Anhebung der Wertgrenze auf 100.000 EUR zur Durchführung der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb (Gültigkeit: 20.04.2020-15.10.2020)
- Erlass vom 17.06.2020: Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes (Gültigkeit 01.07.2020 bis auf weiteres)
- Erlass vom 22.06.2020: Erstattung von COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten im Bundesfernstraßenbau
- Erlass vom 23.06.2020: Umgang mit Mehrkosten im Bundeswasserstraßenbau
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Erlass vom 23.04.2020: Hinweise zum vertraglichen und vergaberechtlichen Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie
Baden-Württemberg
- Rundschreiben vom 20.03.2020: Dringlichkeitsvergaben bei Lieferungen und Dienstleistungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
- Verwaltungsvorschrift vom 20.08.2020: Zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie
Bayern
- Rundschreiben zu kommunalen Auftragsvergaben vom 24.11.2020 (Gültigkeit: Bis 31.12.2021), insbesondere
- Verkürzung der Angebotsfristen
- Erleichterungen für das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
- Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24.03.2020 (Gültigkeit: 26.03.2020-30.06.2020), insbesondere:
- E-Kommunikation, einschließlich Angebotsabgabe, kann per einfacher E-Mail bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben im Wege von beschränkten Ausschreibungen/Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen
- Erhöhung und Harmonisierung der Wertgrenzen bei Unterschwellenvergaben, vgl. auch Schreiben vom 26.03.2020 und Wertgrenzen für staatliche Auftraggeber bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern vom 26.03.2020
- Rundschreiben vom 08.04.2020: Kommunale Aufträge vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
- Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24.03.2020 durch Bekanntmachung vom 23.06.2020 (BayMBl. Nr. 350) (Gültigkeit: 30.06.2020-31.12.2020), insbesondere
- Vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen bis 31.12.2020 verlängert
- Direktauftrag bis 25.000 Euro für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe sind unterhalb der EU Schwellenwerte ohne weitere Begründung zulässig.
- Einführung dauerhafter neuer Wertgrenzen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen
- Direktauftrag bis 10.000 Euro
- Vereinfachte Vergabe bis 50.000 Euro; bis zu dieser Wertgrenze können freiberufliche Leistungen mit grundsätzlich nur einem Angebot eines geeigneten Bewerbers vergeben werden.
- Vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen bis 31.12.2020 verlängert
Berlin
- Rundschreiben vom 26.03.2020: Corona-Pandemie – Bauvertragliche Fragen
- Rundschreiben vom 01.04.2020: Änderung zur E-Vergabe bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte (Gültigkeit: für alle bis zum 30.06.2020 begonnenen Vergabeverfahren)
- Rundschreiben vom 15.04.2020: Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der öffentlichen Verwaltung
Bremen
- Gesetz zur Einführung vorübergehender vergaberechtlicher Erleichterungen vom 22.09.2020 (Gültigkeit: Bis 31.12.2021)
- Rundschreiben 04/2020 vom 16.11.2020: Umgang mit Corona-Pandemie
Hamburg
- Rundschreiben vom 20.03.2020: Änderungen des Hamburgischen Vergaberechts, insbesondere:
- Anhebung der Wertgrenzen der UVgO/Pflicht zur E-Vergabe bis zum EU-Schwellenwert für Verhandlungsvergaben im Bereich Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Beschaffungen zur Sicherstellung der Versorgung und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus stehen (Gültigkeit 20.03.2020-31.12.2020)
Hessen
- Rundschreiben vom 30.03.2020: Umgang mit Vergabeverfahren und Bauausführung im Rahmen der Corona-Pandemie
- Vergabeerlasses vom 12.11.2020: Konsolidierte Fassung
Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass vom 14.04.2020: Über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Gültigkeit 14.04.2020-30.06.2020)
- Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Corona-Vergabeerlasses vom 15.06.2020 (Gültigkeit 30.06.2020-31.12.2020)
Niedersachsen
- Ausführungsbestimmung für die Verhandlungsvergabe nach UVgO vom 18.03.2020 nebst Begründung: Vorübergehende Erhöhung der Wertgrenze aufgrund der aktuellen Corona-Krise, insbesondere:
- Dürfen danach Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen, deren Vergabeverfahren vor dem 31. Mai 2020 begonnen haben und unterhalb des Schwellenwertes liegen, im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
- Rundschreiben vom 20.03.2020 nebst Begründung: Vergaberechtliche Erleichterung im Rahmen der Corona-Krise; Anhebung der Wertgrenze für den Direktauftrag gemäß
§ 14 UVgO (Gültigkeit 20.03.2020-31.05.2020) - Neufassung der Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz vom 03.04.2020 (gilt für Vergabeverfahren, die vor dem 30.11.2020 begonnen haben), insbesondere:
- Vergabe von Aufträgen über Bauleistungen im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 3 000 000 Euro
- Vergabe von Aufträgen über Bauleistungen im Wege der Freihändigen Vergabe bis 1 000 000 Euro
- freie Wahl der Verfahrensart für die Vergabe von Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
- Direktauftrag bei Liefer- und Dienstleistungen, die aufgrund von Umständen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie besonders dringlich sind, unterhalb des EU-Schwellenwertes
Nordrhein-Westfalen
- Gemeinsamer Runderlass vom 27.03.2020: Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Gültigkeit: 03.04.2020-31.12.2020)
- Hinweise vom 14.04.2020: Zu aktuellen Vorgehensweisen im Zusammenhang mit Vergaben durch kommunale Auftraggeber
Rheinland-Pfalz
Rundschreiben vom 20.03.2020: Vergaberechtliche Erleichterung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 – Beschleunigung von Beschaffungen (Gültigkeit 30.03.2020-30.06.2020)
Saarland
Bekanntgabe der Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände (Vergabeerlass 2020) vom 07.04.2020 (Gültigkeit: 07.04.2020-31.12.2020)
Sachsen
Rundschreiben vom 19.03.2020: Zwingend notwendige Beschaffungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Bedrohung durch das Coronavirus
Sachsen-Anhalt
Auftragswerteverordnung (AwVO) vom 13.05.2020 (Gültigkeit vom 19.05.2020-01.01.2021)
Thüringen
- Rundschreiben vom 19.03.2020: Durchführung öffentlicher Aufträge im Zuge der Corona-Krise
- Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 27.10.2020: Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe von Bauleistung und Liefer- sowie gewerblichen Dienstleistungen (Gültigkeit: 28.01.2020-31.12.2021)
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